Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Vertragsschluss
1.1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge und Leistungen zwischen dem Energie Zentrum Dinslaken und ihren Kunden, sofern im Einzelfall nichts Abweichendes vereinbart wurde. Als Kunden gelten all diejenigen Personen, die von uns die Berechtigung zur Inanspruchnahme des Kurs- und Veranstaltungsangebotes und durch deren Kind/Kinder im Sinne von Ziffer 2 haben. Das bedeutet, dass Vertragskunde der sorgeberechtigte Elternteil wird. Das dazugehörige Kind hingegen ist mit Vertragsschluss teilnahmeberechtigt.
1.2 Vertragsschluss und Buchung
Die auf der Homepage angebotenen Dienstleistungen sind unverbindlich und stellen kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar.
Verträge zwischen Katrin Reiser und den Kunden kommen durch Angebot und Annahme im Sinne der §§ 145 ff. BGB zu Stande. Die Anmeldung zu bzw. die Buchung von Katrin Reiser angebotenen Yogakursen, Workshops oder sonstigen Dienstleistungen und Veranstaltungen stellt ein verbindliches Angebot des Kunden auf Abschluss eines entsprechenden Vertrages im Sinne des § 145 BGB dar, wobei die Anmeldung/Buchung per E-Mail, Online- oder Anmeldeformular vor Ort erfolgen kann. Die Annahme durch Katrin Reiser erfolgt durch den Versand einer Anmelde- bzw. Zahlungsbestätigung per E-Mail bzw. Vertragsunterschrift.
Bei Eingang einer Anmeldung über Email, auf der Homepage, oder mit Abgabe des unterschriebenen Teilnahmevertrages, gelten folgende Regelungen:
Der Teilnehmer/Elternvertreter gibt eine verbindliche Anmeldung ab, indem er das Anmeldeformular ausfüllt, sich über das Kontaktformular für einen Kurs anmeldet, per Email eine verbindliche Anfrage schickt, oder den Kinderyoga-Vertrag unterschrieben abgibt/zuschickt.
Die Anmeldung erfolgt in folgenden Schritten:
Die Dienstleistung als Vertragsgegenstand:
Die Durchführung von Yogakursen für Kinder, Schwangere und Erwachsene, Reiki, Massagen und psychologische Beratung. Die Dauer der Kurstunden und Behandlungen sind dem Angebot zu entnehmen.
Eine Teilnahme an gebuchten Veranstaltungen ist vor Entrichtung des vollständigen Rechnungsbetrages ausgeschlossen, sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde. Die Zusage für einen Platz in einem Kurs wird erst verbindlich, wenn die jeweiligen Gebühren vollständig bezahlt sind.
2. Kurs- und Veranstaltungsangebot
2.1 Umfang und Durchführung des Kurs- und Veranstaltungsangebotes
Katrin Reiser bietet insbesondere Yogakurse (einzeln oder in der Gruppe in verschiedenen Altersstufen) an. Zur Durchführung des Kursangebotes sind Katrin Reiser und von ihr Angestellte und ausgebildete Trainer berechtigt. Das Kursangebot wird in einem eigens hierfür angemieteten Räumlichkeiten durchgeführt.
2.2 Öffnungszeiten und Änderungen des Kurs- und Veranstaltungsangebotes
Die Kurszeiten sowie das jeweils aktuelle Kurs- und Veranstaltungsangebot werden auf der Webseite von Katrin Reiser (energiezentrum-dinslaken.de) veröffentlicht und laufend aktualisiert.
Katrin Reiser behält sich das Recht vor, die angebotenen Kurse bei Bedarf in Ausweichräumen in für die teilnehmenden Kunden zumutbarer Entfernung zu dem im Angebot stehendem Studio durchzuführen. Der jeweilige Veranstaltungsort wird den teilnehmenden Kunden bzw. dessen Sorgeberechtigten in diesem Fall spätestens eine Woche vor Kursbeginn mitgeteilt.
Katrin Reiser behält sich ferner das Recht vor, notwendige Änderungen im Hinblick auf die Kurszeiten vorzunehmen. Entsprechende Änderungen werden über die Webseite energiezentrum-dinslaken.de und durch die entsprechende Yogalehrerin bekanntgegeben.
Sollten bis 7 Tage vor Kursbeginn weniger als fünf Teilnehmer angemeldet sein, behält sich Katrin Reiser das Recht vor, den betroffenen Kurs nicht durchzuführen. Betroffene Kunden werden über die Nichtdurchführung per E-Mail/WhatsAPP informiert. In diesem Fall wird Katrin Reiser in Abstimmung mit den betroffenen Kunden eine kostenlose Ersatzbuchung für einen entsprechenden alternativen Kurs zum nächstmöglichen Zeitpunkt anbieten. Bereits bezahlte Gebühren werden im Falle einer Ersatzbuchung verrechnet. Sollte ein Ersatztermin von den betroffenen Kunden nicht gewünscht sein, werden die entrichteten Gebühren rückerstattet.
3. Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung
3.1 Preisliste
Teilnahmepreise und Gebühren sowie Informationen und Einzelheiten zur Buchung des Kurs- und Veranstaltungsangebotes ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste, die über die Internetseite energiezentrum-dinslaken.de Seite verfügbar ist.
3.2 Fälligkeit der Gebühren
Sofern nichts hiervon Abweichendes vereinbart wurde, sind Teilnahmepreise und Gebühren sofort mit Vertragsschluss fällig.
3.3 Bezahlung
Die Bezahlung der in Rechnung gestellten Teilnahmepreise oder Gebühren kann per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto oder vor Ort bei Therapie oder Kursbeginn in bar erfolgen.
3.4 Aufrechnung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn dessen Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt und anerkannt oder von der Gesellschaft unbestritten sind.
4. Nichtteilnahme, Kündigung
4.1 Abbruch, Versäumnis, Nichtteilnahme
Es wird darauf hingewiesen, dass im Falle eines Abbruchs, des Versäumnisses oder der anderweitigen Nichtteilnahme an gebuchten Kursen bzw. Veranstaltungen, ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmepreises bzw. der Veranstaltungsgebühr oder Teilen davon ausgeschlossen ist.
Im Krankheitsfall der Kursleitung besteht kein Anspruch auf Durchführung der Unterrichtseinheit. In diesem Fall wird ein Ersatztermin für die ausgefallene Stunde bekannt gegeben. Sonstige unterrichtsfreie Zeiten werden rechtzeitig mündlich im Kurs, per E-Mail/WhatsApp bekannt gegeben.
4.2 Gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte
Den Kunden ggf. zustehende gesetzliche Kündigungs- und Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
Im Krankheitsfall des Teilnehmers besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr oder auf das Angebot von Ersatzstunden. Bei langfristiger Krankheit ab 4-Wochen (Nachweis durch Attest), kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten und den anteiligen Betrag der nicht wahrgenommenen Kursstunden erstattet bekommen, falls keine Ersatztermine angeboten werden können. Dies steht im Ermessen der Kursleitung.
Kurse müssen zwei Wochen vor Ende des Vertrages neu gebucht werden, sonst darf die Kursleitung den Platz neu vergeben.
Energie Zentrum Dinslaken darf aus berechtigtem Interesse (z.B. Krankheit, zu wenig Anmeldungen usw.) den Vertrag mit einer Frist von 7 Tagen beenden, wobei der Teilnehmer/Elternvertreter keinen finanziellen Nachteil erfahren darf.
5. Haftung
5.1
Eine Schadensersatzhaftung der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen besteht nur, wenn der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist; oder durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), d.h. einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht bzw. deren Verletzung das Erreichen des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Vertragspartner daher regelmäßig vertrauen darf, verursacht wurde.
5.2
Im Übrigen ist eine Haftung von Katrin Reiser auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen.
5.3
Haften Katrin Reiser gemäß Ziffer 5.1(b) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen, so ist die Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die Gesellschaft bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen musste.
5.4
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten nicht bei der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für Haftungsansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Falle einer vertraglich vereinbarten verschuldensunabhängigen Einstandspflicht.
5.5
Teilnehmenden Kunden wird geraten, keine Sach- oder Wertgegenstände mit in das Studio oder sonstige Veranstaltungsräume zu bringen. Katrin Reiser übernimmt keine Verantwortung für deren Bewachung oder sonstige Sorgfaltspflichten für mitgebrachte Sach- oder Wertgegenstände. Das Deponieren von Geld, Sach- oder Wertgegenständen in durch die Gesellschaft zur Verfügung gestellten Spinden (bzw. Schließfächer) begründet keine Pflichten seitens der Gesellschaft in Bezug auf die jeweils eingebrachten Gegenstände.
5.6
Eine Teilnahme an dem Kurs- und Veranstaltungsangebot sollte nur bei voller Gesundheit der teilnehmenden Kunden erfolgen. Im eigenen Interesse empfiehlt die Gesellschaft ihren Kunden, dass diese deren Teilnahmeabsicht insbesondere bei speziellen gesundheitlichen Problemen wie körperlichen Gebrechen, vorangegangenen Operationen etc., vor der Teilnahme an Veranstaltungen der Gesellschaft mit einem Arzt besprechen und bei Anmeldung sowie im Falle der Teilnahme an einem Kurs der Lehrerin vor Kursbeginn auf bestehende gesundheitliche Einschränkungen hinweisen. Zu dem Zweck haben die Sorgeberechtigten vor Kursbeginn einen entsprechenden Anamnesebogen auszufüllen, der ggf. über Erkrankungen, Allergien, körperlichen Einschränkungen etc. Auskunft erteilt. Katrin Reiser sichert zu, diese Daten vertraulich zu behandeln.
5.7
Katrin Reiser haftet nicht für Veranstaltungen bzw. Dienstleistungen Dritter, die in dem Studio angeboten werden und eben nur von diesen Dritten in deren Namen angeboten werden. Hier agiert Katrin Reiser nur als Mieter der Räumlichkeiten für den mit dem "Yogaloft" vereinbarten Kurszeitraum.
5.8.
Aufsichtszeit: Die Aufsichtszeit für die teilnehmenden Kinder beginnt und endet mit den angegebenen Kurszeiten.
Haftpflichtversicherung: Bei von einem Kind verursachten Schaden im Unterrichtsraum und den übrigen Räumlichkeiten des genutzten Studios „Yogaloft“ haften die Erziehungsberechtigen. Eine Haftpflichtversicherung wird empfohlen.
6. Urheberrechte
6.1
Es wird darauf hingewiesen, dass das Urheberrecht bzw. die ausschließlichen Nutzungsrechte sämtlicher Skripte und Veröffentlichungen bei Katrin Reiser liegt und deren weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte untersagt ist bzw. ausdrücklich der schriftlichen Genehmigung durch Katrin Reiser bedarf.
6.2
Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer pauschalen Vertragsstrafe von EUR 3.500 geahndet. Weiterreichende Schadensersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
6.3
Die Kursteilnehmer geben ihre Einwilligung, dass Foto- oder Filmaufnahmen, die während den Kursen gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich sowie räumlich unbegrenzt, in audiovisuellen- bzw. Printmedien genutzt werden dürfen. Hierauf werden die Vertragskunden bei Vertragsschluss hingewiesen und erhalten die Möglichkeit ihre Einwilligung zu versagen.
7. Datenschutz
Katrin Reiser erhebt, übermitteln, verarbeitet und speichern die die jeweiligen Verträge betreffenden personenbezogenen Daten, soweit und solange dies für die Begründung, Ausführung und Abwicklung des Vertragsschlusses erforderlich und Katrin Reiser zur Aufbewahrung dieser Daten aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist.
8. Schlussbestimmungen
8.1
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Dinslaken.
8.2
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsverbindung ist Dinslaken. Das beiderseitige Recht, den Vertragspartner an seinem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen, bleibt unberührt.
8.3
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung zur Verfügung. Zur Beilegung können Streitigkeiten an die Online-Schlichtungsplattform der Europäischen Kommission übermittelt werden. Die Nutzung der Seite, die von der Europäischen Kommission verwaltet wird, ist kostenfrei. Die Plattform steht den Kunden zur Verfügung, wenn Sie einen Online-Kauf getätigt haben und innerhalb der EU ansässig sind.
8.4
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9. Salvatorische Klausel
Sollten Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam sein oder werden, oder sich in diesen eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vermutlich gewollt hätten.
Energie Zentrum Dinslaken
Dinslaken, 26.09.2022
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